Allgemeine Geschäftsbedingungen der Löwen Immobilientreuhand Fassung Jänner 2022

ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Löwen Immobilientreuhand, Inhaber Ing. Boris Wetzl (in weiterer Folge „Löwen Immobilientreuhand“) und dem Kunden (darunter sind Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Vertragspartner etc. zu verstehen) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“), es sei denn Löwen Immobilientreuhand stimmt der Geltung abweichender, entgegenstehender und/oder ergänzender Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.

Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung bzw. jedenfalls durch die vorbehaltslose Annahme der Leistung anerkannt.

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote, gleichgültig in welcher Form (Prospekte, Kataloge, Internetseiten, Preislisten etc.) sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Die Löwen Immobilien Treuhand unterliegt keinem Kontrahierungszwang und hat somit das Recht, Interessenten einen Vertragsabschluss auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine auf das Angebot folgende Annahme durch die Löwen Immobilientreuhand rechtswirksam zustande.

VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ

Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handeln, so gilt für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), wodurch der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen. Wenn der Auftragnehmer vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Kunden, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Sofern ein Rücktrittsrecht besteht wird auf die Widerrufsbelehrung sowie das Widerrufsformular verwiesen.

PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KOMPENSATIONSVERBOT

Alle Preisangaben und Kostenvoranschläge sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro ausgewiesen.

Die Rechnungsbeträge sind – mangels abweichender Vereinbarung – sofort zur Zahlung fällig. Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das Konto der Löwen Immobilientreuhand als Zahlung. Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ist Löwen Immobilientreuhand ausdrücklich berechtigt, gewährte oder zugesagte Bonifikationen bzw. Vergünstigungen welcher Art auch immer zurückzunehmen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Löwen Immobilientreuhand entstandenen Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu ersetzen.

Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung ist die Löwen Immobilientreuhand berechtigt, offene aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Leistungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden bereits gewährte Rabatte oder Nachlässe nachverrechnet.

Gegen Ansprüche der Löwen Immobilientreuhand, ist eine Aufrechnung von bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden, welcher Art auch immer, ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden (ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden) jeweils auf die älteste Schuld der Löwen Immobilientreuhand angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.

Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes richtiggestellt werden.

RECHTE UND PFLICHTEN DER LÖWEN IMMOBILIENTREUHAND

Die Löwen Immobilientreuhand ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für ein allfälliges Auswahlverschulden.

Unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb der Sphäre der Löwen Immobilientreuhand liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Pandemie, oder andere unverschuldete Verzögerungen bzw. Hindernisse, berechtigen die Löwen Immobilientreuhand, wenn es die Umstände erfordern, zum Rücktritt von Leistungsverpflichtungen, ohne dass der Kunde oder ein Dritter Anspruch auf Entschädigung hat.

Gemäß § 5 Maklergesetz wird die Löwen Immobilientreuhand grundsätzlich als Doppelmakler tätig.

Für die Richtigkeit der Angaben z.B. Größe, Erträgnisse, Lage und Beschaffenheit eines Objektes, die auf Informationen des Kunden und/oder eines Dritten (zB Verfügungsberechtigten) beruhen oder aus einem Sachverständigengutachten hervorgehen, übernimmt die Löwen Immobilientreuhand keine Haftung.

PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, die Löwen Immobilientreuhand in ihrer Tätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Weiters verpflichtet sich der Kunde sämtliche, erforderlichen Informationen und Unterlagen – welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung der Löwen Immobilientreuhand erforderlich sind – umgehend an diese zu übermitteln bzw. weiterzuleiten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  • die Löwen Immobilientreuhand über sämtliche, das zu vermittelnde Objekt bzw. zu vermittelnde Rechtsgeschäft betreffende Tatsachen, wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren und auch über nachträglich eintretende Änderungen informiert zu halten;
  • sämtliche für die Gültigkeit des von der Löwen Immobilientreuhand zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren Auskunft zu erteilen.

Die von der Löwen Immobilientreuhand übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den/die Empfänger/in bestimmt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Daten sowie der Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites von der Löwen Immobilientreuhand erstellten Verkaufsunterlagen (z.B. Exposee, Planskizzen, Bilder etc.) ist nicht gestattet.

Sollte eines von der Löwen Immobilientreuhand namhaft gemachtes Objekt bereits anderweitig zum Kauf / zur Vermietung / zur Verpachtung etc. angeboten worden sein, verpflichtet sich der Kunde die Löwen Immobilientreuhand binnen 14 Tagen, spätestens jedoch vor weiterer Inanspruchnahme der Tätigkeit durch die Löwen Immobilientreuhand hiervon zu verständigen. Andernfalls wird die erstmalige Namhaftmachung durch Löwen Immobilientreuhand sowie der daraus resultierende Vermittlungsanspruch anerkannt.

Besichtigungstermine und Informationsgespräche sind ausschließlich über die Löwen Immobilientreuhand zu vereinbaren.

HAFTUNG

Sämtliche für das vermittelte Objekt bezughabenden Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder Informationen wird keine Gewähr geleistet. Die Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten Objektes wird ausgeschlossen. Die Löwen Immobilientreuhand übernimmt keine Haftung für die rechtliche Gestaltung und den Inhalt des über das Objekt abgeschlossenen Vertrages. Die Löwen Immobilientreuhand führt keine Überprüfung der Unterlagen – insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit von Flächenangaben, des Baujahres etc. – sowie der technischen Anlagen, wie Heizung, Elektroinstallationen und dergleichen, durch.

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nicht anderes geregelt ist, haftet die Löwen Immobilientreuhand nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Löwen Immobilientreuhand nicht.

VEREINBARUNGSDAUER

Die Dauer der Vereinbarung bei einem Vermittlungsauftrag ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.

PROVISIONSANSPRUCH

Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn das zu vermittelnde Geschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch, Zwangsversteigerung oder dgl.) durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit der Löwen Immobilientreuhand mit einem Dritten zustande kommt. Die Provision gebührt der Löwen Immobilientreuhand auch dann, wenn sie in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar.

Die Provision ist jedenfalls mit Annahme des Kauf- bzw. Mietanbotes fällig.

Die Löwen Immobilientreuhand ist berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.

Nachträgliche Vertragsauflösung und/oder -änderung berührt den Provisionsanspruch nicht.

Der Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht auch dann, wenn ein anderes als das vereinbarte Rechtsgeschäft (z.B. Kauf statt Miete) abgeschlossen wird oder durch den von Löwen Immobilientreuhand vermittelten Vertragspartner ein anderes als das in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Objekt (z.B. Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.

Das Vermittlungshonorar ist insbesondere auch dann in voller Höhe zu leisten, wenn

  • der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird;
  • der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt;
  • es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäftes in den Tätigkeitsbereich des Maklers gemäß § 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt;
  • soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft, in zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Folgeverträge erweitert oder ergänzt wird, im Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung;
  • ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von der Löwen Immobilientreuhand genannten Interessenten, sondern mit eintrittsberechtigten Personen abgeschlossen wird (z.B. Vorkaufsrecht, Wiederkaufsrecht etc).

Die Weitergabe von Informationen der Löwen Immobilientreuhand durch den Kunden über mögliche Rechtsgeschäfte an Dritte ist nicht zulässig. Führt eine Weitergabe solcher Informationen zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes ist die vereinbarte Vermittlungsprovision zur Zahlung fällig. Dem Kunden ist es untersagt Objektinformationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Löwen Immobilientreuhand an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat den Vertrag ab, ist der Kunde zur Zahlung der Provisionshöchstbeträge zzgl. USt verpflichtet.

ERFÜLLUNGSORT

Mangels abweichender Vereinbarung wird als Erfüllungsort für alle Leistungen zwischen Löwen Immobilientreuhand und dem Kunden der Firmensitz der Immobilien Treuhand vereinbart.

GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich das sachlich für 9125 Kühnsdorf zuständige Gericht als vereinbart.

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder aber unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.

DATENSCHUTZ

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf https://www.loewen-immobilien.at/datenschutz/ gesondert geregelt und einsehbar.

Löwen Immobilientreuhand
Inhaber Ing. Boris Wetzl
Lindenstraße 22
9125 Kühnsdorf
UID Nummer: ATU67106455